In Österreich liegt die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 ‰. Für Probeführerschein-Besitzer, L17-Fahrer, Lenker unter 21 Jahren sowie Lkw-, Bus- und Berufskraftfahrer gilt 0,1 ‰. Ab 0,8 ‰ und 1,6 ‰ drohen verschärfte Strafen sowie verpflichtende amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchungen.