Wie hoch ist die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer in der Schweiz?
In der Schweiz liegt die allgemeine Promillegrenze für das Führen eines Motorfahrzeugs bei 0,5 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,25 mg/l Atemalkohol. Wer diese Grenze überschreitet, gilt rechtlich als angetrunken und muss mit Sanktionen rechnen. Für Neulenker:innen in der dreijährigen Probezeit, Lernfahrer:innen, Fahrlehrer:innen und Berufschauffeure gilt eine praktische Nulltoleranz mit einem Grenzwert von 0,1 Promille (0,05 mg/l), die vor allem Messungenauigkeiten und minimale Mengen aus Lebensmitteln berücksichtigt.
Entscheidend ist jedoch nicht nur der Messwert: Gemäss Strassenverkehrsgesetz müssen Lenkerinnen und Lenker ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen. Wer sich müde, krank oder deutlich beeinträchtigt fühlt, darf auch mit niedrigerem Alkoholwert nicht fahren. Schon unterhalb von 0,5 Promille können Reaktionszeit, Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen spürbar nachlassen – deshalb lautet die sicherste Regel: Wer fährt, trinkt nicht.